Fachschule für Technik

Ziel der Fachschule für Technik

Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker

Ausbildung

Vollzeitform 2 Jahre
(Montag bis Freitag, 8:00 - max. 15:00 Uhr),

 

Fachrichtung Elektrotechnik mit Schwerpunkt:

Energietechnik und Prozessautomatisierung

Abschluss

Staatlich geprüfter Techniker. Ausbildereignung mit einer zusätzlichen Prüfung, Teile der theoretischen Meisterprüfung im Elektrohandwerk können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Ausbildung ersetzt werden.
Die Fachhochschulreife wird mit Bestehen der Abschlussprüfung (mit Zusatzunterricht und -prüfung in Mathematik) und mindestens ausreichenden Leistungen in Deutsch und Englisch erteilt.

Besonderes

Finanzielle Förderung durch das sog. Meister BAFÖG, Umschulungsförderung AFG oder Förderung für Angehörige der Bundeswehr können u.U. für Sie möglich sein.

 

 

Anmeldung - Zweijährige Fachschule

Schwerpunkt

Energie- und Prozessautomatisierung

 
Ausbildungsform

Vollzeitform in 4 Semestern

 
Ausbildungsbeginn

nach den Sommerferien

 
Anmeldung

Jederzeit möglich

 
Abschluss

Staatlich geprüfter Techniker


Zusatzqualifikationen

 

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • Fachhochschulreife
  • Ausbildereignungsprüfung
  • Anerkennung der Fachschulprüfung auf einen Teil der Meisterprüfung im Handwerk

Informationen für Studienanfänger​

Die Ausbildung in Vollzeitform dauert vier Halbjahre (Semester). Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung für öffentliche Schulen im Lande Hessen. Die ersten zwei Vollzeitsemester bilden den ersten Ausbildungsabschnitt. Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst das dritte und vierte Vollzeitsemester. Für den Unterricht gilt folgende Rahmenstundentafel:

Pflichtbereich
Stunden

Deutsch

160 Std.

Englisch

200 Std.

Mathematik

200 Std.

Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt

160 Std.

Berufs- und Arbeitspädagogik I

40 Std.

Lernfelder
Stunden

Aufträge mit Methoden des Projektmanagements bearbeiten

120 Std.

Informationstechnische Systeme einrichten, anpassen und nutzen

160 Std.

Geräte und Baugruppen der Energie- und Automatisierungstechnik analysieren, auswählen und prüfen

160 Std.

Elektrischen Energieerzeugungs-, Übertragungs- und Verteilungssysteme planen, in Betrieb nehmen und ändern

240 Std.

Gebäudetechnische Anlagen planen, konfigurieren, in Betrieb nehmen und überwachen

200 Std.

Antriebssysteme dimensionieren, integrieren, in Betrieb nehmen und warten

200 Std.

Automatisierte Systeme projektieren und realisieren

240 Std.

Automatisierte Systeme in Betrieb nehmen und übergeben

120 Std.

Anlagen und Systeme in Stand halten und optimieren

160 Std.

Projektarbeit

160 Std.

Wahlpflichtbereich
Stunden

Mathematik (FH-Reife)

80 Std.

Unternehmensführung und Existenzgründung

80 Std.

Wahlbereich
Stunden

Berufs- und Arbeitspädagogik II

80 Std.

Elektrotechnische Fachkraft

80 Std.

Ergänzungen und Vertiefungen

80 Std.

Leistungsnachweise

In den Pflicht- und Wahlpflichtfächern mit Ausnahme der Projektarbeit sind schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren) zu erbringen:

Anzahl Stunden
Anzahl Klausuren

80

mindestens 2

160

mindestens 3

240

mindestens 4

Hinweise

 

Über die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt entscheidet die Konferenz der im ersten Ausbildungsabschnitt unterrichtenden Lehrer. Die Zulassung wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in allen Fächern des Pflichtbereiches mit mindestens ausreichend bewertet werden. Eine mangelhafte Leistung in einem Pflichtfach kann durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Pflichtfach ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Konferenz. Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden. Studierende, die nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen werden, müssen mindestens ein Semester wiederholen. Studierende, welche nach einer Wiederholung erneut keine Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten, müssen die Schule verlassen.

Die Studierenden sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Eine Verhinderung oder Erkrankung soll dem Klassenlehrer unverzüglich schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt werden.

Versäumte Unterrichtsstunden sind beim Klassenlehrer zu entschuldigen bzw. zu begründen. Für versäumte Klausuren ist eine schriftliche und plausible Begründung erforderlich.

Zu Semesterbeginn sind auf das in den schriftlichen Unterlagen angegebene Konto die Semestergebühren

von 50 € pro Semester zu überweisen bzw. einzuzahlen.

Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt wird der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt, wenn bei der Aufnahme der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen wird und wenn die Leistungen in den Fächern Deutsch und Englisch mit mindestens ausreichend bewertet werden.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn

  1. bei der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der mittlere Bildungsabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen wird und
  2. ein Zusatzunterricht in Mathematik mit 80 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt regelmäßig besucht und
  3. eine Zusatzprüfung In Mathematik erfolgreich abgelegt wird und
  4. die Leistungen In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis mit mindestens ausreichend bewertet werden.

Im zweiten und dritten Semester wird ein weiterer Zusatzunterricht mit zwei Wochenstunden zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung angeboten. Die Prüfung wird am Ende des dritten Semesters von einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt in der Werner-von-Siemens-Schule durchgeführt.