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Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker
Vollzeitform 2 Jahre
(Montag bis Freitag, 8:00 - max. 15:00 Uhr),
Fachrichtung Elektrotechnik mit Schwerpunkt:
Energietechnik und Prozessautomatisierung
Staatlich geprüfter Techniker. Ausbildereignung mit einer zusätzlichen Prüfung, Teile der theoretischen Meisterprüfung im Elektrohandwerk können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Ausbildung ersetzt werden.
Die Fachhochschulreife wird mit Bestehen der Abschlussprüfung (mit Zusatzunterricht und -prüfung in Mathematik) und mindestens ausreichenden Leistungen in Deutsch und Englisch erteilt.
Finanzielle Förderung durch das sog. Meister BAFÖG, Umschulungsförderung AFG oder Förderung für Angehörige der Bundeswehr können u.U. für Sie möglich sein.
Energie- und Prozessautomatisierung
Vollzeitform in 4 Semestern
nach den Sommerferien
Jederzeit möglich
Staatlich geprüfter Techniker
Die Ausbildung in Vollzeitform dauert vier Halbjahre (Semester). Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung für öffentliche Schulen im Lande Hessen. Die ersten zwei Vollzeitsemester bilden den ersten Ausbildungsabschnitt. Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst das dritte und vierte Vollzeitsemester. Für den Unterricht gilt folgende Rahmenstundentafel:
Deutsch
160 Std.
Englisch
200 Std.
Mathematik
200 Std.
Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt
160 Std.
Berufs- und Arbeitspädagogik I
40 Std.
LF01: Projekte mittels systematischen Projektmanagements zum Erfolg führen
120 Std.
LF02: Informationstechnik für Aufgaben in der Energietechnik und Prozessautomatisierung nutzen
180 Std.
LF03: Elektronische Schaltungen, Baugruppen und Geräte analysieren und entwerfen
200 Std.
LF04: Energietechnische Anlagen planen, dimensionieren, erstellen, überwachen und regeln
200 Std.
LF05: Gebäudetechnische Systeme und Steuerungen planen, dimensionieren und erstellen
180 Std.
LF06: Antriebssysteme planen, in Betrieb nehmen und instand halten
200 Std.
LF07: Produktionssysteme planen, organisieren und optimieren
400 Std.
LF08: Das Produktionsumfeld und aktuelle Technologien analysieren und bei der Projektierung berücksichtigen
120 Std.
Projektarbeit
200 Std.
Mathematik (FH-Reife)
80 Std.
Unternehmensführung und Existenzgründung
80 Std.
Berufs- und Arbeitspädagogik II
80 Std.
In den Pflicht- und Wahlpflichtfächern mit Ausnahme der Projektarbeit sind schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren) zu erbringen:
80
mindestens 2
160
mindestens 3
240
mindestens 4
Über die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt entscheidet die Konferenz der im ersten Ausbildungsabschnitt unterrichtenden Lehrer. Die Zulassung wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in allen Fächern des Pflichtbereiches mit mindestens ausreichend bewertet werden. Eine mangelhafte Leistung in einem Pflichtfach kann durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Pflichtfach ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Konferenz. Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden. Studierende, die nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen werden, müssen mindestens ein Semester wiederholen. Studierende, welche nach einer Wiederholung erneut keine Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten, müssen die Schule verlassen.
Die Studierenden sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Eine Verhinderung oder Erkrankung soll dem Klassenlehrer unverzüglich schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt werden.
Versäumte Unterrichtsstunden sind beim Klassenlehrer zu entschuldigen bzw. zu begründen. Für versäumte Klausuren ist eine schriftliche und plausible Begründung erforderlich.
Zu Semesterbeginn sind auf das in den schriftlichen Unterlagen angegebene Konto die Semestergebühren
von 50 € pro Semester zu überweisen bzw. einzuzahlen.
Mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt wird der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt, wenn bei der Aufnahme der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss nachgewiesen wird und wenn die Leistungen in den Fächern Deutsch und Englisch mit mindestens ausreichend bewertet werden.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn
Im zweiten und dritten Semester wird ein weiterer Zusatzunterricht mit zwei Wochenstunden zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung angeboten. Die Prüfung wird am Ende des dritten Semesters von einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Frankfurt in der Werner-von-Siemens-Schule durchgeführt.